Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Urteil vom 19.08.2004 - 6 U 178/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Güterumschlag von Seeschiff auf Lkw als eigenständige Teilstrecke im Rahmen eines multimodalen Transports (§ 452a HGB)

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Umschlag von Gütern vom Seeschiff auf den Lkw kann eine eigenständige Teilstrecke im Rahmen eines multimodalen Transports (§ 452a HGB) sein, wenn er wegen seines Aufwandes eigenes Gewicht besitzt und sich als Beförderung darstellt.

2. Sofern der Umschlag nicht als eigenständige Teilstrecke i.S.v. § 452a HGB anzusehen ist, ist die Phase des Entladens noch der vorangegangenen, die Phase des Beladens dagegen der nachfolgenden Teilstrecke zuzuordnen.

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 01.08.2003; Aktenzeichen 420 O 34/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 18.10.2007; Aktenzeichen I ZR 138/04)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Hamburg, Kammer 20 für Handelssachen, vom 1.8.2003 (420 O 34/03) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 237.352,08 Euro und 5397,25 USD nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 11.3.2003 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Transportversicherer der Firma R. AG, die die Beklagte im Februar 2002 (Anlage K 3) mit dem Transport von Druckmaschinen von Bremerhaven via Portsmouth nach Durham (USA) beauftragte. Die Beklagte erstellte für diesen Transport ein Multimodal Transport Bill of Lading vom 2.2....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


BGH I ZR 138/04
BGH I ZR 138/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beschädigung einer Druckmaschine bei Transport. Anwendbarkeit des Seefrachtrechts. Multimodaler Transport. Transport über See und Land  Leitsatz (amtlich) Bei einem multimodalen Transport unter Einschluss einer Seestrecke ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren