Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 31.10.2007 - 4 U 92/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zum Wertersatz für eine Pferd nach Rücktritt vom Vertrag

 

Normenkette

BGB §§ 323, 346

 

Verfahrensgang

LG Limburg a.d. Lahn (Aktenzeichen 4 O 473/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 19.11.2008; Aktenzeichen VIII ZR 311/07)

 

Gründe

I. Die Klägerin verlangt Wertersatz für ein dem Beklagten veräußertes Pferd i.H.v. 6.000 EUR, nachdem sie den Rücktritt vom Vertrag wegen des Verzuges des Beklagten mit der Gegenleistung erklärt hat.

Der Beklagte ist Kfz-Fahrlehrer. Die damals 17-jährige Klägerin, vertreten durch ihre Eltern, und der Beklagte schlossen am ... 7.2005 einen schriftlichen Vertrag (Anlage K 1), wonach sich die Klägerin verpflichtete, dem Beklagten den ... Wallach "A" zu übergeben und zu übereignen und der Beklagte sich "im Gegenzug" verpflichtete, "alle Aufwendungen zu übernehmen", die der Klägerin "bis zur Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B entstehen". Weiter ist geregelt, dass dies alle Fahrstunden, Theoriestunden und Gebühren einschließe. Die Klägerin begann ihre Fahrschulausbildung bei dem Beklagten und wechselte später wegen Differenzen im Einverständnis mit dem Beklagten zur Fahrschule B, nachdem der Beklagte sich - nach seinem Vortrag - dieser gegenüber verpflichtet hatte, alle bis zum Bestehen der Fahrprüfung entstehenden Aufwendungen zu tragen. Der Beklagte übereignete das Pferd in der Folgezeit an seine Tochter. Nach Abschluss der Fahrausbildung im Jahr 2006 forderte die Klägerin den Beklagten auf, die Rechnung der Fahrschule B vom ... 5.2006 i.H.v. 1.531,72 EUR (Anlage K 2) zu bezahlen. Der Zugang dieser Aufforderung und weiterer Schreiben ist zwischen den Parteien streitig. Nachdem bis zum 23.8.2005 der Beklagte weder an die Fahrschule B noch an die Klägerin gezahlt hatte, erklärte die Klägerin mit Schreiben vom selben Tag den Rücktritt von dem ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
Bürgerliches Gesetzbuch / § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

  (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren