Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und Wissenstransfer bei Patentvindikationsanspruch
Leitsatz (amtlich)
1. Zur Frage des anwendbaren Rechts bei einem Patentvindikationsanspruch hinsichtlich der zu übertragenden ausländischen Patente
2. Zur Frage des erforderlichen Vortrags zur Inhaberschaft der Erfindung nach Art. 60 EPÜ, Art. II § 5 (1) IntPatÜbkG (hier: Verfahren zur Herstellung von Silikonimplantaten)
3. Zur Darlegungslast des Vindikationsklägers in Bezug auf die Kausalität zwischen Erfindung und Patentanmeldung (Wissenstransfer)
Normenkette
EPÜ Art. 60;, II § 5; Rom II-VO Art. 8, 13-14
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Urteil vom 03.04.2019; Aktenzeichen 2-06 O 378/17) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt vom 3.4.2019, Az. 2-06 O 378/17 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Auslagen des Streithelfers zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I. Die Parteien streiten um einen Vindikationsanspruch an einem europäischen Patent.
Die Klägerin ist eine in Brasilien ansässigen Herstellerin von Silikonimplantaten. Die Beklagte bezog früher Produkte von der Klägerin und fungierte als deren Distributorin in Deutschland. Der Streithelfer der Beklagten war Gesellschafter und überwiegend auch Geschäftsführer der Beklagten.
Nach dem Ende der Zusammen...