Entscheidungsstichwort (Thema)
Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel als unzulässige Werbegabe zu einem Arzneimittel
Leitsatz (amtlich)
Bietet eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke dem deutschen Endabnehmer eine an die Einlösung eines Rezepts gekoppelte Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem E-Bike als Hauptpreis an, liegt darin ein zugleich unlauterer (§ 3a UWG) Verstoß gegen das Verbot von Werbegaben nach § 7 I HWG ; dies gilt ungeachtet der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2016, 1312 - DocMorris/Deutsche Parkinsongesellschaft) zur Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Vorschriften über die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Normenkette
HWG § 7; UWG § 3a
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 05.04.2017; Aktenzeichen 3-8 O 77/15) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 05.04.2017 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wird das angefochtene Urteil abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
gegenüber Endverbrauchern in Deutschland ein Gewinnspiel auszuloben, das an die Einlösung eines Rezeptes gekoppelt ist, wenn dies geschieht wie folgt:
((Abbildung))
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 2.348,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe v...