Entscheidungsstichwort (Thema)
Fehlerhafte Anlageberatung: Feststellungswiderklage der beklagten Bank wegen Anrechenbarkeit etwaiger Steuervorteile des Anlegers bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
Leitsatz (amtlich)
Bei der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung im Rahmen des Schadensersatzes sind auf den von der Schädigerin zu erstattenden Anlagebetrag mögliche außergewöhnliche Steuervorteile, die der Anleger gezogen hat, zunächst nicht anzurechnen. Vielmehr steht der Schädigerin mit der Feststellungswiderklage ein Instrument zur Verfügung, das es ihr ermöglicht, zu einem Zeitpunkt, wenn die Versteuerung nach Rückabwicklung der Anlage stattgefunden hat, ihren Anspruch auf Auskehr dieser Vorteile geltend zu machen.
Normenkette
BGB §§ 249, 280
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Urteil vom 27.01.2011; Aktenzeichen 2-25 O 531/09) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Frankfurt/M. vom 27.1.2011 abgeändert.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56.500 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab 4.2.2010 zu zahlen;
2. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen aus der Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG im Nennwert von 100.000 EUR freizustellen,
3. Die Verurteilung zu 1. und 2. erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der genannten Beteiligung.
4. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Angebots des Beklagten auf Übertragung der genannten Beteiligung in Verzug befindet.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, gegenüber der Beklagten seine aus der ...