Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Mitverschulden eines Anlegers in Fällen der Anlageberatung
Normenkette
BGB § 280 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Urteil vom 12.01.2010) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.1.2010 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95.200,- EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.10.2008 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung des Klägers im Nennwert von 160.000,- EUR an der ... VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG, Kommanditisten-Nr ...
2. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von allen unmittelbaren und mittelbaren Verbindlichkeiten aus dem bei der A-Bank AG unten den Darlehenskontonummern ... und ... geführten Darlehen, das der teilweisen Finanzierung der klägerischen Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 4 GmbH & Co KG, Kommanditistennummer ..., dient, freizustellen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.952,- EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.10.2009 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 14.439,10 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.3.2009 zu zahlen.
5. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung der Rechte aus der Beteiligung in Annahmeverzug befindet.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
7. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
8. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl...