Leitsatz (amtlich)
Bei Abschluss eines Sozietätsvertrages muss ein Rechtsanwalt auf Krankheiten hinweisen, die zu vorzeitiger Berufsunfähigkeit führen können.
Normenkette
BGB § 311 Abs. 2
Verfahrensgang
LG Gießen (Urteil vom 07.08.2003; Aktenzeichen 3 O 130/99) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7.8.2003 verkündete Urteil des LG Limburg a.d.L. - Az.: 3 O 130/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Parteien waren in einer überörtlichen Sozietät verbundene Rechtsanwälte. Der Kläger, der an chronisch fortschreitender ... erkrankt ist, nimmt die Beklagten in Anspruch auf Zahlung einer Abfindung auf der Grundlage des Sozietätsvertrages.
Der Kläger, seit 198... als Anwalt zugelassen, betrieb in O1 eine Anwaltskanzlei, in welcher der Beklagte zu 2) ab 1992 zunächst als Angestellter arbeitete. Der Beklagte zu 1), seit 198- als Rechtsanwalt zugelassen, betrieb in den gleichen Räumlichkeiten eine eigene Kanzlei in Bürogemeinschaft mit dem Kläger.
An der Kanzlei in O1 waren zwei weitere, später ausgeschiedene Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft beteiligt, ebenso bestand eine Bürogemeinschaft mit der Ehefrau des Klägers, einer ....
Der Kläger, der gleichzeitig Fachanwalt für ... war, und der Beklagte zu 2) gründeten sodann eine zweite Kanzlei in O2, die sie in Sozietät betrieben.
Unter dem 7.1993 schlossen die Parteien einen Sozietätsvertrag (Bl. 28 ff. d.A.) über die Kanzleien in O1 und O2, nach dessen § 9 einem ausscheidenden ...