Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedeutung der Warenverkehrsfreiheit
Leitsatz (amtlich)
Zur Bedeutung der Warenverkehrsfreiheit (Art. 28, 30 EG) für die Auslegung von Vorschriften über die Zulassung von reimportierten Gasheizkesseln im Hinblick auf deutschsprachige Typenschilder, Bedienungs- und Aufstellanleitungen sowie die Abgasemissionsbescheinigung.
Normenkette
EG Art. 28, 30; UWG § 5
Verfahrensgang
LG Limburg a.d. Lahn (Aktenzeichen 5 O 51/04) |
Nachgehend
Gründe
I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen (§ 540 I, 1 ZPO). Mit der Berufung wendet sich der Beklagte in vollem Umfang gegen die erfolgte Verurteilung.
Nachdem der Senat mit der Ladungsverfügung auf Bedenken gegen die Bestimmtheit der vom LG zugesprochenen Klageanträge hingewiesen hat, verfolgt die Klägerin das Unterlassungsbegehren sowie die darauf rückbezogenen Folgeanträge nur noch in dem aus den nachfolgend wiedergegebenen Anträgen ersichtlichen Umfang weiter.
Der Beklagte hat sein Unternehmen zum 31.12.2006 eingestellt. Im Übrigen wiederholen und vertiefen beide Parteien im Berufungsverfahren ihr erstinstanzliches Vorbringen.
Der Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Klägerin beantragt, die Berufung mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass sie den Antrag zu I.1. in folgender Form stellt:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung der vom LG angedrohten Ordnungsmittel zu unterlassen, im Rahmen einer Wettbewerbshandlung auf dem deutschen Markt Gas-Heizkessel der Marken A, insbesondere des Typs ... und ... sowie ... und ..., und/oder B, insbesondere des Typs C, D, E, F, G und H anzubieten und/oder zu bewerben, die von der Klägerin
- nicht mit deutschsprachigen Typenschildern oder
- d...