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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 08.06.2016 - 4 U 223/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Haftung des Versicherungsmaklers für Unterversicherung durch nachträgliche Anschaffungen

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Versicherungsmakler haftet nicht für einen dem Versicherungsnehmer durch Unterversicherung entstandenen Schaden, wenn die Unterversicherung auf nachträglichen Anschaffungen des Versicherungsnehmers beruht. Ihn trifft keine Pflicht zu ungefragtem Tätigwerden mit dem Ziel der Prüfung, ob nach Vertragsschluss eingetretene Umstände aus der Sphäre des Versicherungsnehmers eine Änderung des Versicherungsschutzes notwendig erscheinen lassen.

 

Normenkette

VVG § 59 Abs. 3; HGB § 93; BGB § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2

 

Verfahrensgang

BGH (Urteil vom 23.02.2017; Aktenzeichen I ZR 152/16 zurückgewiesen)

LG Limburg a.d. Lahn (Urteil vom 28.09.2015; Aktenzeichen 1 O 152/14)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.9.2015 verkündete Urteil des LG Limburg, 1. Zivilkammer wird zurückgewiesen. Das Urteil des LG wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt den Beklagten als Versicherungsmakler auf Schadensersatz in Höhe von 30.428,80 EUR in Anspruch, weil ihm nach einem Einbruchsdiebstahl gestohlene Wertgegenstände (Schmuck) von der Hausratversicherung teilweise nicht ersetzt worden sind.

Der Kläger unterhielt seit dem Jahr 1996 eine Hausratversicherung bei der A. Im Jahr 2003 wurde der Vert...

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  (1) 1Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. 2Die §§ 1a, 6a, 7a, 7b und 7c gelten für Versicherungsvermittler entsprechend. 3Versicherungsvermittler ist auch, wer eine Vertriebstätigkeit im Sinne ...

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