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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 04.05.2012 - 8 U 188/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Staatsanleihen. Anspruch aus Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die Republik Argentinien

 

Normenkette

BGB §§ 138, 271, 242

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 03.08.2011; Aktenzeichen 2/25 O 625/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.8.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 413.357,89 EUR zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 30.158,49 EUR an den Kläger zu zahlen gegen Aushändigung der Zinsscheine Nr. 10 zu den Inhaberteilschuldverschreibungen WKN 134 810 mit den Stückenummern 38476, 38388 bis 38390, 29694 bis 29696, 29720, 29992 bis 29995, 29328, 09882 bis 09888 und 09876 bis 09880.

3. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 570.849,90 EUR an den Kläger zu zahlen gegen Aushändigung der Zinsscheine Nr. 10 zu den Inhaberteilschuldverschreibungen WKN 132 501 mit den Stückenummern 20719 bis 20727, 23681 bis 23686, 23687 bis 23691, 24002 bis 24004, 24009, 24030 bis 24034, 24036, 24040 bis 24041, 24048 bis 24049, 24065 bis 24068, 24071 bis 24072, 24082, 24086, 24122 bis 24145, 24148, 24156, 24159 bis 24161, 24168, 24171 bis 24172, 24182 bis 24183, 24196 bis 24197, 24201, 24219, 24246 bis 24247, 24288 bis 24293, 24295 bis 24296, 24332, 15013 bis 15014, 15077 bis 15078, 15112, 15209, 15279, 15325 bis 15328, 15369 bis 15371, 15573 bis 15574, 15596 bis 15599, 15600 bis 15605, 15817, 15836 bis 15837, 16039 bis 16040, 16089, 19083, 19096 bis 19097, 19765, 19757, 19817, 10096 bis 10097, 10404 bis 10409, 10410, 10445 bis 10449, 11261, 14056, 14199 bis 14202, 14749 und 14857.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der wird zurückgewiesen.

Von den...

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