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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 27.10.2020 - 6 W 101/20 und 6 W 102/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Indizien für einen schuldhaften Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot, bezahlte Kundenrezensionen auf einer Internetplattform zu veröffentlichen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zu den Indizien für das Vorliegen eines schuldhaften Verstoßes gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot, bezahlte Kundenrezensionen auf der Internetplattform amazon.de einzustellen

2. Zur Frage, welche möglichen und zumutbaren Handlungen der Schuldner aufgrund eines Unterlassungstitels unternehmen muss, um einen fortdauernden Störungszustand (hier: rechtswidrige Vermittlung von Produktbewertungen) zu beseitigen

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 14.08.2020; Aktenzeichen 2-6 O 299/19)

 

Tenor

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen, soweit ihr das Landgericht nicht mit Beschluss vom 14.8.2020 abgeholfen hat.

Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte zu tragen.

Beschwerdewert: 10.000,- EUR.

 

Gründe

I. Das Landgericht hat dem Antragsgegner mit Beschluss - einstweilige Verfügung - vom 12.7.2019 unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, geschäftlich handelnd

1. auf www.amazon.de ≪http://www.amazon.de≫ Kundenrezensionen, die von Personen erstellt wurden, die hierfür bezahlt werden und / oder andere vermögenswerte Vorteile erhalten, zu veröffentlichen und / oder veröffentlichen zu lassen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Kundenrezension beauftragt wurde und der Rezensent dafür eine Bezahlung und / oder einen anderen vermögenswerten Vorteil erhalten hat;

und / oder

2. Vertragspartner der X Ltd., Straße1, Stadt1, Land1 in die Lage zu versetzen, auf www.amazon.de ≪http://www.amazon.de≫ von diesen angebotene ...

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