Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer ausländischen Emittentin, die vor dem 5.8.2009 ausgegeben wurden
Leitsatz (amtlich)
Gläubiger einer vor dem 5.8.2009 im Ausland ausgegebenen Schuldverschreibung, die nach deutschem Recht begeben sind, können nicht durch Mehrheitsentscheidung eine Änderung der Anleihebedingungen herbeiführen, die ihre Schuldverschreibungen dem SchVG 2009 unterstellt ("Opt-in").
Normenkette
AEUV Art. 63 Abs. 1; AktG § 246a; GG Art. 9 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; SchVG 2009 § 1 Abs. 1, §§ 4, 5 Abs. 4, §§ 20, 24 Abs. 2
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die ... Antragstellerin, ein Tochterunternehmen eines deutschen börsennotierten ... unternehmens, begab im Jahr 2007 mit einer Mindeststückelung von 50.000 EUR eine (Hybrid-) Anleihe, in deren Bedingungen deutsches Recht vereinbart wurde - mit Ausnahme einer Regelung in § 2a, die niederländischem Recht unterstellt wurde. Dort ist die Rangstellung der Rechte gegenüber anderen Gläubigern der Emittentin geregelt, das Fehlen von Sicherheiten beschrieben und ein beiderseitiges Aufrechnungsverbot behandelt. Die am 27.4.2007 emittierten Inhaberschuldverschreibungen, in einer Globalurkunde verbrieft, hatten ein Volumen von 275 Mio. EUR. Sie weisen keine feste Laufzeit aus und können ab August 2014 von der Antragstellerin gekündigt werden. Das ... unternehmen garantierte für die Rückzahlung der Anleihe.
In einer Gläubigerversammlung vom 20.6.2011, deren ordnungsgemäße Einberufung streitig ist, wurden unter Anwesenheit von Gläubigern, die zusammen mehr als 50 % der Anleihe besaßen (Präsenzquote), ...