Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsschließungsversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Corona-bedingter Betriebsschließung
Normenkette
AVB-BS § 1 Nr. 2
Verfahrensgang
LG Darmstadt (Urteil vom 21.07.2021; Aktenzeichen 28 O 36/21) |
Tenor
Auf den Hinweis wurde die Klage zurückgenommen.
Gründe
In dem Rechtsstreit
...
weist der Senat nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage darauf hin, dass er auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 26.01.2022 davon ausgeht, dass eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 vorliegend nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist (vgl. zu nahezu identischen Versicherungsbedingungen BGH, Urteil vom 26.01.2022, IV ZR 144/21). Der Schreibfehler in § 1 Nr. 2 AVB-BS, wonach dort das Infektionsschutzgesetz als "Infektionsgesetz" bezeichnet wird, dürfte nach vorläufiger Auffassung ebenfalls eine andere Wertung nicht rechtfertigen.
Auch die Mitteilung auf der Homepage der Beklagten Mitte ... 2020 bzw. das Interview vom XX.XX.2020 dürften nach vorläufiger Würdigung des Senats nicht zu einer anderen Bewertung führen.
Für den Umfang des Versicherungsschutzes ist allein die rechtliche Einschätzung der Parteien bei Vertragsschluss bzw. bei einer nachträglichen Vertragsänderung maßgebend. Die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen hat dabei nach einem objektiv - generalisierenden Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der beteiligten Verkehrskreise ausgerichtet sein muss. Daher kommt es hier auf das Verständnis der Versicherten in ihrer Gesamtheit an. Der tragende Grund für eine solche Auslegung liegt im Massencharakter der unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und dem fehlenden Einfluss der Kunden bzw. Versicherten a...