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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 12.10.2021 - 6 UF 67/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für Immobilienschenkung bei Scheidung

 

Leitsatz (amtlich)

Es kommt zu keinem Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine Immobilienschenkung bei Scheidung der Ehegatten, wenn den Schwiegereltern ein dinglich gesichertes lebenslanges Wohnrecht und ein Widerrufsrecht mit Rückauflassungsvormerkung im Fall der Veräußerung, Belastung oder Vermietung ohne ihre Zustimmung zusteht.

 

Verfahrensgang

AG Dieburg (Beschluss vom 20.02.2020; Aktenzeichen 50 F 59/19 RI)

 

Tenor

Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

Es wird gemäß § 117 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der erneuten Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der Senat die Beschwerde für unbegründet hält.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17. September 2021 zum Hinweis des Senats Stellung zu nehmen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Donnerstag, den 30. September 2021, 12.00 Uhr, Raum 2.21, II. Stock, Oberlandesgericht Frankfurt, Außensenate Darmstadt, Mathildenplatz 14 in 64283 Darmstadt.

 

Gründe

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden Ehemann) und die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden Ehefrau) streiten um eine Rückforderung aus behaupteter ehebezogener Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Die beteiligten Ehegatten haben am XX.XX.1992 die Ehe geschlossen. Aus ihrer Ehe sind drei, in den Jahren 1993, 1995 und 2000 geborene, Kinder hervorgegangen.

Mit notariellem Übergabevertrag vom 8. August 1996 übertrugen die Eltern des Ehemanns nach unbestrittenem Vortrag der Ehefrau jeweils als hälftige Miteigentümer ihr Eigentum an einem Grundstück nebst Wohnhaus auf die beteiligen E...

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