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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.12.2004 - 2 WF 404/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Nichtigkeit des Ehevertrags besteht nur nach Einleitung des Scheidungsverfahrens.

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig, solange ein Scheidungsantrag nicht gestellt und auch sonst offen ist, ob es zu einer Scheidung der Parteien kommt.

 

Normenkette

ZPO § 256

 

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

 

Gründe

Die Parteien haben am 30.4.2003 miteinander die Ehe geschlossen. Unmittelbar vor Eheschließung, d.h. am 29.4.2003, haben sie durch notariellen Ehevertrag im Einzelnen die rechtlichen Folgen der beabsichtigten Eheschließung geregelt, und zwar den Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen und den nachehel. Ehegattenunterhaltsanspruch auf den Fall des § 1570 BGB, jedoch mit einer Unterhaltsbegrenzung auf 730 EUR pro Monat, beschränkt und gleichzeitig vereinbart, dass der Betreuende, d.h. den Ehegattenunterhalt beanspruchende Ehegatte, ab Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes, das er betreut, erwerbsverpflichtet sein soll, jedoch erst ab Vollendung des 11. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes zu einer zumindest halbschichtigen Erwerbstätigkeit und ab Vollendung des 14. Lebensjahres zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit.

Die ASt. ist dann nach Eheschließung vom AGg. schwanger geworden und hat im Jahre 2004 ein Kind entbunden. Seit September 2003 besteht Streit zwischen den Eheleuten, die dann jedenfalls seit Ende 2003 ständig voneinander getrennt leben. Für die Dauer des Getrenntlebens ist der der ASt. zustehende Ehegattenunterhalt mit monatlich 579 EUR titulier...

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