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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 08.01.2018 - 20 W 215/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

 

Leitsatz (amtlich)

Trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes bedarf es für die Berichtigung des Eigentümers im Grundbuch der Vorlage eines Erbscheins, wenn die Erbfolge auf einer Erbausschlagung eines Nacherben beruht, deren Wirksamkeit vom Grundbuchamt geprüft werden muss.

 

Normenkette

BGB §§ 1944-1945, 2142; FamFG § 352b; GBO §§ 22, 35, 51

 

Verfahrensgang

AG Darmstadt (Entscheidung vom 11.07.2017)

 

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.000 EURO.

 

Gründe

I. Als Eigentümer des Eingangs bezeichneten Grundbesitzes ist im Grundbuch noch eingetragen der am XX. August 2016 verstorbene Ehemann der Antragstellerin A (im Folgenden: Erblasser).

Die Antragstellerin beantragte am 2. September 2016 ihre Eintragung als neue Eigentümerin unter Bezugnahme auf das von ihr gemeinsam mit dem Erblasser am 13. Februar 2012 errichtete notarielle Testament (UR-Nr. .../12 des Notars B in Stadt1). In diesem Testament, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hatte der Erblasser die Antragstellerin zu seiner nicht befreiten Vorerbin und die Töchter C und D sowie die Enkelkinder E und F zu Nacherben zu gleichen Teilen bestimmt.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Stadt1 übersandte dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Darmstadt am 29. September 2016 zur Kenntnis die beglaubigte Abschrift eines Protokolls, wonach die Tochter C unter diesem Datum gegenüber diesem Nachlassgericht erklärt hatte, erst durch das bei ihr am 27. August 2016 eingegangene gerichtliche Schreiben Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erlangt zu haben und die durch das notarielle Testament angefallene Nacherbschaft auszuschlagen, weil sie den Pflichtteil geltend machen wolle.

Die Recht...

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