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OLG Düsseldorf Urteil vom 27.10.2010 - I-15 U 79/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht zur Aktualisieren einer Verdachtsberichterstattung

 

Leitsatz (amtlich)

Eine das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ganz erheblich beeinträchtigende Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist nach Einstellung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die weitere Entwicklung in einem Zusatz zur Ursprungsmeldung mitgeteilt wird und den interessierten Internet-Nutzern nicht lediglich über einen Link vermittelt wird.

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 23.06.2010; Aktenzeichen 12 O 159/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 23.06.2010 wie folgt abgeändert:

Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf die Antragstellerin die nachfolgend wiedergegebenen Behauptungen weiterhin zu verbreiten:

1. Staatsanwalt ermittelt

und/oder

Seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen die P..

und/oder

2. Den Hintergrund der Ermittlungen bildet eine Anzeige des Schauspielers C..

und/oder

3. Hausdurchsuchung bei der P.

und/oder

Gestern wurde die Staatsanwaltschaft schließlich mit einem Durchsuchungsbeschluss in den Büroräumen der P. in der G. Allee vorstellig.

und/oder

4. Die mitgenommenen Unterlagen sollen klären, ob tatsächlich Mittel "zweckent-fremdet" wurden, wie C. in seiner Anzeige formulierte.

wenn dies, wie aus dem nachstehend wiedergegebenen Text ersichtlich, geschieht, ohne dass bereits im Zusammenhang mit diesem Text (und nicht erst vermittelt über den Link "mehr") ergänzend darauf h...

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