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OLG Düsseldorf Urteil vom 14.12.2000 - 10 U 134/98

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Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 30.06.1998; Aktenzeichen 9 O 425/97)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 09.10.2003; Aktenzeichen I ZR 17/01)

 

Tenor

Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 30. Juni 1998 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 416.308,27 DM zu zahlen, nebst 3 % Zinsen über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank bzw. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 8 %,

  • ♢aus 16.169,25 DM seit dem 4.5.1996,
  • ♢ aus 12.553,15 DM seit dem 4.6.1996,
  • ♢ aus 25.057,15 DM seit dem 4.7.1996,
  • ♢ aus 28.666,96 DM seit dem 4.8.1997,
  • ♢ aus jeweils 13.022,51 DM seit 4.9. und 4.10.1996,
  • ♢ aus 3.644,51 DM seit dem 4.11.1996,
  • ♢ aus 22.400,51 DM seit dem 4.12.1996,
  • ♢ aus 27.224,76 DM für die Zeit vom 4.1.1997 bis 31.12.1998 und aus 22.400,51 DM (= 27.224,76 DM – 4.824,25 DM) seit dem 1.1.1999,
  • ♢ aus 33.491,21 DM für die Zeit vom 42.1997 bis 31.12.1998 und aus 28.666,96 DM seit dem 1.1.1999,
  • ♢ aus 29.725,56 DM seit dem 4.3.1997 bis 31.12.1998 und aus 24.901,31 DM seit dem 1.1.1999,
  • ♢ aus 33.491,21 DM für die Zeit vom 44.1997 bis 31.12.1998 und aus 28.666,96 DM seit dem 1.1.1999,
  • ♢ aus je 9.152,96 DM seit dem 4.5., 4.6., 4.7., 4.8., 4.9., 4.10., 4.11. und 4.12.1997, 4.1., 4.2., 4.3., 4.4. und 4.5.1998
  • ♢ aus weiteren je 4.824,25 DM seit dem 4.5., 4.6., 4.7.,4.8.,4.9.,4.10., 4.11. und 4.12.1996 bis jeweils 31.12.1997
  • ♢ und aus weiteren 40.691,19 DM seit dem 11.11.1999.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird ...

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