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OLG Düsseldorf Urteil vom 05.09.2008 - 7 U 185/07

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Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 29.08.2007)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.8.2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des LG Düsseldorf abgeändert und wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.881,25 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. (...)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)

 

Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Provisionsanspruch aus Maklertätigkeit geltend. Im Juli/August 2006 übermittelte die Klägerin der im Raum Frankfurt Büroräume suchenden Beklagten eine Liste mit insgesamt 13 Mietobjekten, die sie (Klägerin) nach den von der Beklagten vorgegebenen Kriterien zusammengestellt hatte. Auf dieser Liste befand sich das Objekt H.-Straße 17 in Frankfurt, zu dem die Klägerin der Beklagten ein Kurzexposé und Grundrisspläne übermittelte. Name und Adresse des Vermieters des Objekts H.-Straße, des Streithelfers, teilte die Klägerin der Beklagten nicht mit. Am 10.8.2006 besichtigte die Mitarbeiterin der Beklagten St. zusammen mit dem Mitarbeiter der Klägerin B. mehrere auf der Liste stehende Objekte, die den Vorstellungen der Beklagten nicht entsprachen. Das Objekt H.-Straße wurde nicht besichtigt, die Mitarbeiter der Parteien gingen an diesem Haus aber vorbei. Vier Tage später besichtigte eine Mitarbeiterin der Beklagten das Objekt H.-Straße 17 in Frankfurt in Begleitung einer anderen Maklerfirma, der A. GmbH. Die Beklagte mietete diese Büroräume. Die Beklagte verweigerte ggü. der Klägerin die Zahlung von Provision. Das LG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein Provisionsanspruch nur entstehe, wenn der Hauptanspruch infolge des Nachweises oder der Vermittlung d...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Provisionsanspruch des Nachweismaklers. Namensnennung. Jahresfrist  Leitsatz (amtlich) a) Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers, der den Namen des Vermieters nicht bekannt gegeben hat. b) Sind zwischen dem Nachweis ...

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