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OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.07.2019 - 5 SA 27/19

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Tenor

Als zuständiges Gericht für den Rechtsstreit wird das Amtsgericht Hamburg-Altona bestimmt.

 

Gründe

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf hälftige Erstattung einer Mietkaution in Anspruch. Die Kaution hatten die Klägerin und ihr damaliger Lebensgefährte für die Wohnung A.-Straße 0 in Hamburg entrichtet. Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten zog die Klägerin aus der gemeinsam angemieteten Wohnung aus, und die Beklagte trat aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen allen Beteiligten (der Klägerin und ihrem ehemaligen Lebensgefährte als bisherigen Mietern, der Beklagten als künftiger Mieterin und dem Vermieter) anstelle der Klägerin in den Mietvertrag ein. Die Kaution sollte nach dieser Regelung "bestehen bleiben". Die Klägerin verlangt von der Beklagten Bezahlung der Hälfte der Kaution in Höhe von 607,19 EUR. Diesbezüglich hat sie zunächst ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Hamburg-Altona als Mahngericht eingeleitet und als Gericht für die Durchführung des streitigen Verfahrens das Amtsgericht Solingen angegeben. Hintergrund war, dass die Beklagte zumindest ihren Erstwohnsitz unstreitig in Solingen hatte. Der Mahnbescheid wurde der Beklagten am 13.03.2019 zugestellt. Mit Schreiben an das Mahngericht vom 27.03.2019 beantragte die Klägerin die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Hamburg-Altona mit der Begründung, der Anspruch betreffe die anteilige Kaution für die Wohnung in Hamburg, dem Zweitwohnsitz der Beklagten, so dass gemäß § 29a ZPO das Amtsgericht Hamburg ausschließlich zuständig sei. Gleichzeitig teilte sie mit, in Solingen befinde sich der Erstwohnsitz der Beklagten. Gleichwohl gab das Mahngericht die Sache zur Durchführung des Streitverfahrens am 24.04.2019 an das Amtsgericht Solingen ab. Mit Schreiben vom 16.04.2019 begründete die K...

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