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OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

OLG hält Vergleichsvertrag zum Betrieb der Nahverkehrslinien im Rhein-Ruhrgebiet zwischen VRR und DB Regio für vergaberechtswidrig

 

Tenor

Die Sache wird dem BGH vorgelegt.

 

Gründe

A. Die Antragsgegnerin schloss, nachdem sie im Submissionsanzeiger vom 28.5.2003 eine Anfrage wegen des Netzbetriebs von SNVP veröffentlicht hatte, am 12.7.2004 einen Vertrag mit der Beigeladenen. Danach wurde der Beigeladenen u.a. der Betrieb sämtlicher S-Bahn-Linien bis Dezember 2018 übertragen. Neben den Fahrgeldeinnahmen sollte die Beigeladene von der Antragsgegnerin Zuschüsse erhalten, die letztere wiederum auf Grund des Regionalisierungsgesetzes und des ÖPNVG NRW vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt erhielt. Diese Zuschüsse deckten und decken - auch unter Berücksichtigung des nachfolgend geschilderten Änderungsvertrages - nach den Berechnungen der Beigeladenen mehr als 60 % der Aufwendungen (einschließlich Allgemeinkosten und Gewinn) ab. Der Vertragsabschluss wurde im Supplement zum EU-Amtsblatt am 30.3.2005 bekannt gegeben.

In der Folgezeit kam es zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu Streitigkeiten. Die Antragsgegnerin machte u.a. geltend, die Vergütungshöhe verstoße gegen das EU-Beihilfenrecht, des Weiteren erbringe die Beigeladene ihre Verkehrsleistungen nicht ordnungsgemäß. Schließlich wurden die der Antragsgegnerin vom Land zur Verfügung gestellten Mittel gekürzt. Die Auseinandersetzungen führten dazu, dass die Antragsgegnerin teilweise Forderungen der Beigeladenen nicht beglich und den Vertrag kündigte. Im Dezember 2008 wies das VG Gelsenkirchen die Einwände der Antragsgegnerin zurück und verurteilte die Antragsgegnerin zur ungekürzten Zahlung. Antragsgegnerin und Beigeladene nahmen unter Hinzuziehung von Vertretern des Lande...

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