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OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.04.2010 - VII-Verg 55/09

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Verfahrensgang

BKartA (Beschluss vom 01.12.2009; Aktenzeichen VK 3 - 205/09)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 1.12.2009 (VK 3-205/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der An-tragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 185.000 EUR

 

Gründe

I. Von der Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird zurzeit das Schiffshebewerk in Niederfinow errichtet. Im Zuge dessen beauftragte die Vergabestelle, das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin, die Beigeladene mit juristischen Beratungsdienstleistungen und dem juristischen Nachtragsmanagement. Vorausgegangen war ein im August 2009 begonnenes Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, zu dem drei Rechtsanwaltskanzleien eingeladen wurden und zwei Kanzleien Angebote einreichten. Gegenstand des Verfahrens war ein Vertragsentwurf, der u.a. bestimmte:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Bezeichnung der Leistung: Juristische Beratung und das Betreiben von Geschäften beim Neubau der Schiffshebewerkanlage Niederfinow

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen:

Umfassende juristische Beratung des Wasserstraßen-Neubauamts Berlin sowie Betreiben von Geschäften während der Abwicklung des Projekts "Neubau des Schiffshebewerks in Niederfinow" in enger Zusammenarbeit mit dem AN-GTN. Frühzeitig sollen Sachverhalte auf ihre rechtlichen und kostenrelevanten Risiken untersucht werden.

Die Leistungen sollen insbesondere umfassen:

I. Mitwirkung an der Erarbeitung einer ergänzten Ablauforganisation;

II. juristische Prüfung der bisher angezeigten Mehrkosten, Nachträge, Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen und Vorlage entsprechender Vorschläge für das weitere Vorgehen;

III. juristische Über...

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