Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Dresden Urteil vom 23.02.2012 - 10 U 916/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Chemnitz (Entscheidung vom 26.05.2011; Aktenzeichen 1 O 1952/10)

LG Dresden (Entscheidung vom 26.05.2011)

 

Tenor

  • I.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.05.2011 (Az.:1 O 1952/10), berichtigt durch Beschluss vom 30.06.2011, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    • 1.

      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.145,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2010 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW VW Passat Variant "Trendline", Identifikationsnununer: XXXXX, zu zahlen.

    • 2.

      Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 837,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2010 zu zahlen.

    • 3.

      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II.

    Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.05.2011 - 1 O1952/10 - werden zurückgewiesen.

  • III.

    Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 20% und die Beklagte 80%, von den Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger 16% und die Beklagte 84%.

  • IV.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • V.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Dresden vom 26.05.2011 auf 15.136,64 EUR

und der Streitwert des Berufungsverfahrens auf 14.316,81 EUR

(Berufung der Beklagten: 12.095,07 EUR

Berufung des Klägers: 2.421,74 EUR)

festgesetzt.

 

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 540 Abs. 2 i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Beide Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.05.2011 - 1 O 1952/10 - sind zulässig. In der Sache ist aber die Berufung des Kläg...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BGH VIII ZR 275/04
BGH VIII ZR 275/04

Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Rückritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Anwendungsbereich des § 284 BGB Leitsatz (amtlich) a) Der Käufer einer ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren