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OLG Celle Urteil vom 28.11.2012 - 9 U 77/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung zur Vertragsstrafe, Adresshandel

 

Leitsatz (amtlich)

Eine unter Adresshändlern verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Vertragspartner des Verwenders eine Vertragsstrafe i.H.v. 25.000 EUR zu zahlen verpflichtet ist, wenn er für eine von ihm gelieferte Adresse, für deren Verwendung er ein Entgelt von 0,15 EUR erhält, nicht binnen 24 Stunden auf Nachfrage eine Einwilligungserklärung des Adressinhabers nachweist, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.

 

Normenkette

BGB §§ 307, 310, 339

 

Verfahrensgang

LG Lüneburg (Urteil vom 09.05.2012; Aktenzeichen 4 O 242/11)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.5.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des LG Lüneburg teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus abgetretenem Recht Vertragsstrafe gemäß einer Klausel, die sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Zedentin, der Q. GmbH (Anlage K 3, Bl. 17 ff. d.A.) befindet. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen der Zedentin und der Beklagten war die Lieferung von Adressen, wobei die Beklagte ihren gesamten Adressbestand treuhänderisch bei der Zedentin hinterlegte.

Nach vorangegangener mehrjähriger Zusammenarbeit begehrte die Beklagte, die...

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  (1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass ...

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