Leitsatz (amtlich)
Grundsätzlich sind selbständige Realverbandsanteile Grundstücksbestandteile. Die Selbständigkeit der Anteile ist nicht gleichbedeutend mit deren Trennung vom Grundstück. Behauptet der Veräußerer eines Grundstücks die Personengebundenheit der angeblich nicht mitverkauften Realverbandsanteile, hat er zum Vorgang der Trennung vom Grundstück vorzutragen, da er hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist.
Normenkette
NdsRealVbG § 9
Verfahrensgang
LG Bückeburg (Urteil vom 22.01.2008; Aktenzeichen 2 O 188/07) |
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22.1.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des LG Bückeburg abgeändert.
Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars E. M., H., UR-Nr. ..., wird für unzulässig erklärt.
Die Beklagten haben die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschwer: für die Beklagten unter 20.000 EUR.
Gründe
I. Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Zwangsvollstreckung der Beklagten hinsichtlich des Restkaufpreises aus einem notariellen Kaufvertrag über ein Hausgrundstück unzulässig sei.
Wegen des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen des klagabweisenden landgerichtlichen Urteils Bezug genommen.
Mit der Berufung greifen die Kläger vor allen Dingen die Begründung des LG an, der Eingang der für das Jahr 2004 zu zahlenden Kaufpreisrate von 4.090,34 EUR sei unstreitig erst am 12.4.2005 und damit zu spät erfolgt, weswegen der noch offenstehende Kaufpreis insgesamt zur Zahlung fällig würde. Sie legen die Ablichtung eines Zahlscheins vor, der einen maschinellen Aufdruck "31.3.2005, Sparkasse D." auf dem Feld "Empfangsbestätigung der...