Leitsatz (amtlich)
1. Kommt es bei der Einfahrt eines Lkw's mit einem vorgebauten 4,5 m breiten Schneepflug in einen mind. 25 m breiten Trichter zu einer Kollision mit einem 80 cm vom rechten Fahrbahnrand befindlichen Pkw, hat der Halter des Lkw's vollen Schadensersatz zu leisten.
2. Bei allen ab 1.1.2002 stattgefundenen Verkehrsunfällen billigt der der Senat in ständiger Rechtsprechung eine Unkostenpauschale von 25 Euro zu.
3. Bei der Bemessung eines Haushaltsführungsschadens ist ein Stundensatz von 8 Euro gerechtfertigt.
Verfahrensgang
LG Stade (Urteil vom 05.01.2004; Aktenzeichen 4 O 330/03) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels - das am 5.1.2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des LG Stade teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.224 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.024 Euro seit dem 30.7.2003 zu zahlen.
Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen: der Kläger 56 % und das beklagte Land 44 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Auslagen des Klägers; von den außergerichtlichen Auslagen des beklagten Landes der Kläger 13 % und das beklagte Land 87 %. Die außergerichtlichen Auslagen des früheren Beklagten zu 1 trägt der Kläger allein. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 13 % und das beklagte Land 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Wert der Beschwer übersteigt für keine der Parteien 20.000 Euro.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 3.712,41 Euro.
Gründe
(abgekürzt gem. §§ 540, 313a Abs. 1 ZPO):
Die Berufung des Klägers erweist sich überwiegend als begründet.
1. Zu...