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OLG Celle Urteil vom 03.01.2007 - 14 U 45/06

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Verfahrensgang

LG Hannover (Entscheidung vom 03.02.2006; Aktenzeichen 13 O 141/05)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Februar 2006 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,1-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

A.

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten aufgrund schwerer Verletzungen, die er sich bei einem Verkehrsunfall am 30. November 2000 im Alter von 17 Jahren zuzog, Erwerbsausfallschäden geltend. U.a. hat der Unfall, für dessen Folgen die Beklagten unstreitig zu 100% einstandspflichtig sind, zu einem kompletten Funktionsverlust des rechten Armes infolge Abrisses der Nerven- und Blutgefäße geführt. Der Kläger, der zur Zeit des Unfalls die 11. Klasse des Gymnasiums besuchte und seit April 2005 Rechtswissenschaften studiert, hat geltend gemacht, er würde ohne die unfallbedingten Verletzungen nach dem Abitur eine Ausbildung zum Piloten als Offizier der Luftwaffe mit Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Bundeswehrhochschule (hilfsweise eine entsprechende Offiziersausbildung ohne Studium) begonnen haben. Mit seiner Klage hat er Ersatz der Differenzzwischen den fiktiven Dienstbezügen in der erstrebten Offizierslaufbahn und der ihm vom Gemeindeunfallverband gezahlten Verletztenrente für den Zeitraum von Juli 2003 bis September 2008 (dem von ihm angenommenen Zeitpunkt seines Studienabschlusses in Jura) sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ver...

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