Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenrechtliche Einschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts und Grundsatz des fairen Verfahrens
Leitsatz (amtlich)
Einer Einschränkung der Anwaltsbeiordnung im Rahmen bewilligten PKH/VKH auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozess-/Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes kann im Einzelfall der Grundsatz des fairen Verfahrens durchgreifend entgegenstehen; dies gilt namentlich dann, wenn über die PKH/VKH trotz bereits zuvor vorliegender Bewilligungsreife erst im oder nach dem Verhandlungstermin entschieden wird und vorab kein rechtzeitiger Hinweis auf eine etwaige Einschränkung der Beiordnung erfolgt ist.
Normenkette
ZPO § 121 Abs. 3; FamFG § 78 Abs. 3
Verfahrensgang
AG Uelzen (Beschluss vom 16.01.2012; Aktenzeichen 3d F 3086/11) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Uelzen vom 16.1.2012 teilweise geändert und der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers diesem ohne kostenrechtliche Einschränkung für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet.
Gründe
I. Der in E. lebende Antragsteller ist der nichteheliche Vater der fünfjährigen J., für die die elterliche Sorge der bis dahin alleinsorgeberechtigten Kindesmutter entzogen und dem Jugendamt des Landkreises Uelzen übertragen worden ist. J. lebt bereits seit rund zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie; Kontakte zwischen J. und der Kindesmutter finden lediglich viermal jährlich über zwei bis drei Stunden statt, Kontakt zum Kindesvater hatte J. zuletzt während ihres ersten dreiviertel Lebensjahres, als sie noch in dem damals gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern in E. lebte.
Nachdem seit längerer Zeit andauernde Bemühungen des Antragstellers um Umgangskontakte an der so...