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OLG Celle Beschluss vom 23.11.2005 - 211 Ss 111/05 (Owi)

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Leitsatz (amtlich)

Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21a Abs. 1 S. 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1a S. 1 StVO.

 

Normenkette

StVO § 21a Abs. 1 S. 1, § 23 Abs. 1a S. 1

 

Verfahrensgang

AG Hannover (Urteil vom 14.07.2005; Aktenzeichen 7371 Js 47706/05)

 

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Entscheidung auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde an das AG Hannover zurückverwiesen.

 

Gründe

1. Mit Urteil des AG Hannover vom 14.7.2005 ist der Betroffene von dem gegen ihn mit Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Hannover zur Last gelegten Vorwurf, am 23.2.2005 in Hannover verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt und während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt zu haben, freigesprochen worden. Das angefochtene Urteil teilt hierzu (lediglich) mit, der Betroffene habe in der Hauptverhandlung angegeben, er habe vor einer Rotlicht zeigenden Ampelanlage anhalten müssen. Er fahre die Strecke häufiger, weshalb ihm bekannt gewesen sei, dass die Rotphase sehr lange dauern würde. Als dann ein Anruf auf seinem Mobiltelefon aufgelaufen sei, habe er sich abgeschnallt und den Anruf entgegen genommen. Das AG hat hierzu ausgeführt, danach stehe fest, dass der Vorwurf dem Betroffenen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne, so dass der Betroffene freizusprechen sei.

Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer als Zulassungsantrag gestellten Rechtsbeschwerde, mit der sie die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügt. Das Amtgericht habe es unterlassen, die Aussage des Betroffenen mit den zur Verfü...

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  (1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für  1. (weggefallen)   2. ...

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