Entscheidungsstichwort (Thema)
Löschung des Hofvermerks für den im Grundbuch von … Band … Blatt … eingetragenen Hof des Landwirtes …. Hofvermerk
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage der Wirksamkeit einer höferechtlichen Erklärung des verstorbenen, ursprünglichen Eigentümers des Hofes, verbunden mit dem Antrag, die Löschung des Hofvermerks im Grundbuch einzutragen.
Normenkette
HöfeO § 1 Abs. 4 S. 1; HöfeVfO § 3 Abs. 1 Nr. 2
Verfahrensgang
AG Rinteln (Beschluss vom 26.01.1994; Aktenzeichen 3 LwH 13/88)
Nachgehend
BGH (Beschluss vom 02.03.1995; Aktenzeichen BLw 70/94)
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der am 26. Januar 1994 verkündete Beschluß des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Rinteln geändert:
Das Landwirtschaftsgericht wird angewiesen, das Grundbuchamt des Amtsgerichts Rinteln aufgrund der notariellen Erklärung des … vom 10.10.1988 zu ersuchen, den Hofvermerk im Grundbuch von … Band … Bl. … zu löschen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert wird auf 5.000 DM festgesetzt.
Tatbestand
I.
Verfahrensgegenstand ist der Antrag des inzwischen verstorbenen ursprünglichen Hofeigentümers … auf Löschung des Hofvermerkes bezüglich des Hofes eingetragenen Grundbuch von … Band … Blatt … zur Größe von ca. 20 ha.
Eigentümer dieses Hofes war der genannte Landwirt …, geboren am 12.05.1913. … war verheiratet. Aus seiner Ehe gingen drei Kinder hervor, nämlich die Beteiligten dieses Verfahrens, …, geboren am 07.03.1939, … geboren am 10.06.1942 sowie …, geboren am 29.11.1946.
… verpachtete den Hof gemäß Vertrag vom 01.04.1969 zunächst bis zum 30.03.1988 an den ältesten Sohn, …. Über die Beendigung des Pachtverhältnisses kam es zwischen Vater und Sohn zum Streit, der seine Ursache u. a. darin ha...