Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages
Leitsatz (amtlich)
Der beklagten Sparkasse steht nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Prämiensparvertrages aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen zu.
Ein weitergehender Verzicht auf das Kündigungsrecht ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass in der schriftlichen Vertragsbestätigung eine Auflistung der Prämienhöhe über den Zeitpunkt des erstmaligen Erreichens der höchsten Prämien-stufe - hier: nach dem Ablauf des 22. Sparjahres - hinaus bis zum 30. Sparjahr vorgenommen wurde.
Normenkette
SparkAGB Nr. 26 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Lüneburg (Urteil vom 14.07.2021; Aktenzeichen 5 O 480/20) |
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juli 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg betreffend die erstinstanzlichen Anträge zu 2b), 3 und 4 als unzulässig zu verwerfen und im Übrigen durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Gründe
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages sowie um Zins- und Prämienansprüche aus diesem Vertrag.
Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 5. August 1998 einen Prämiensparvertrag "S-Rentensparen" ab, nach dessen Inhalt die Klägerin monatliche Raten in Höhe von 200,00 DM (= 102,26 EUR) auf das Sparkonto einzahlen konnte und das Guthaben von der Beklagten "variabel, z.Zt. mit 3,75 %," verzinst werden sollte. Ferner verpflichtete sich die Beklagte, ab dem 3. Sparjahr eine Prämie von 3 % zu zahlen, die sich jährlich erhöhen und ab dem 22. Sparjahr auf 90 % belaufen sollte. In der an die Klägerin gerichteten Bestätigung des Abschlusses des Sparvertrages vom 5. August 1998, wegen deren I...