Verfahrensgang
AG Walsrode (Entscheidung vom 27.10.2020) |
Tenor
Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Walsrode vom 27.10.2020 wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Walsrode zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Walsrode hat den Angeklagten am 27. Oktober 2020 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.
Den getroffenen Feststellungen zufolge befuhr der Angeklagte, wobei das Urteil weder den Tag noch die Uhrzeit mitteilt, die Autobahn A.. in Richtung H. auf Höhe des Kilometers ... auf dem linken Fahrstreifen. Vor ihm fuhr das Fahrzeug des Zeugen W. ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen, wobei der Angeklagte sehr dicht auf das Fahrzeug des Zeugen W. auffuhr.
Als sich dem Angeklagten auf dem rechten Fahrstreifen zwischen zwei LKW eine Lücke bot, scherte dieser nach rechts aus, um den Zeugen W. zu überholen. Der Abstand zu dem vorausfahrenden LKW stellte sich jedoch als zu gering heraus, so dass der Angeklagte sein Fahrzeug früher als geplant wieder auf den linken Fahrstreifen steuern musste, um eine Kollision mit dem LKW zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Fahrzeuge des Angeklagten sowie des Zeugen W. etwa auf gleicher Höhe. Der Zeuge W. konnte einen Zusammenstoß dadurch verhindern, dass er starke Bremsung und zugleich ein Ausweichmanöver durchführte. Im Verlauf dieses Fahrmanövers betrug der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen zeitweise nur etwa 15 cm.
Aufgrund dieses Ereignisses erschrak sich die zu diesem Zeitpunkt auf dem Beifahrersitz des Zeugen W. befindliche Zeugin N. derart, dass sie zun...