Entscheidungsstichwort (Thema)
Notargebühren für die Beglaubigung eines Löschungsantrages für mehrere Grundpfandrechte
Leitsatz (amtlich)
Für die Beglaubigung der Unterschriften der Eigentümer betreffend die Zustimmung nach § 27 GBO und einen damit verbundenen Löschungsantrag gemäß § 13 GBO für mehrere Grundpfandrechte in einem einzigen Vermerk fällt die Gebühr nach Nr. 25101 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 GNotKG nur einmal an.
Normenkette
GBO §§ 13, 27; GNotKG KV Nr. 25101
Verfahrensgang
LG Hannover (Aktenzeichen 16 OH 27/18) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 23. März 2019 wird der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 8. März 2019 geändert.
Auf den Antrag der Antragsteller auf gerichtliche Entscheidung wird die Kostenrechnung des Notars B. S. vom 14. August 2018 Nr. 1801014 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
KV 25101 Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens §§ 121, 53 GNotKG 20,00 EUR
KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) 0,30 EUR
Zwischensumme 20,30 EUR
KV 32014 Umsatzsteuer 19 % 3,86 EUR
Zu zahlender Betrag 24,16 EUR
Das Verfahren vor dem Landgericht ist gebührenfrei. Der Notar hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Antragsverfahren und im Beschwerdeverfahren zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I. Der Notar beglaubigte am 18. Juni 2018 die Unterschriften unter eine von den Antragstellern selbst gefertigte Zustimmungserklärung nach § 27 GBO nebst Löschungsantrag zur Löschung von insgesamt drei auf in ihrem Eigentum stehenden Grundbesitz lastenden Grundpfandrechten im Nennwert von 322.000 EUR, 120.000 EUR und 230.000 EUR.
Für diese Tätigkeit rechnete d...