Verfahrensgang
AG Braunschweig (Beschluss vom 17.07.2007; Aktenzeichen 40 Lw 29/06) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des AG - Landwirtschaftsgerichts - Braunschweig vom 17.7.2007 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Beteiligten zu 2, 3 und 4 entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 739.000 EUR.
Gründe
I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist der Sohn des am 16.8. geborenen und am 28.2. verstorbenen Landwirts H. (im Folgenden: Erblasser), die Antragsgegner sind dessen Ehefrau (Beteiligte zu 2), dessen Tochter (Beteiligte zu 3) und dessen Enkel (Beteiligter zu 4, Sohn der Beteiligten zu 3). Der Erblasser war Eigentümer des streitgegenständlichen Hofes, der beim AG Braunschweig in das Grundbuch von Liedingen Blatt 237 eingetragen ist. Daneben war der Erblasser noch Eigentümer des in das Grundbuch von Liedingen Blatt 173 eingetragenen Hofes.
Der am 6.4. geborene Beteiligte zu 1 hat ein Gymnasium mit landwirtschaftlicher Ausrichtung besucht, Landwirtschaft studiert und im Bereich der Landwirtschaft promoviert. In den Ferien bzw. Semesterferien hat der Antragsteller auf dem Hof mitgearbeitet. Im Jahr 1985 verpachtete der Erblasser den Hof an einen anderen Landwirt. Seitdem ist der Hof ununterbrochen verpachtet. Im Jahr 1985 kam es zu einem Zerwürfnis zwischen dem Antragsteller und dem Erblasser, das auch zu Rechtsstreitigkeiten führte. Die Einzelheiten sind streitig. Seitdem ist der Antragsteller nicht mehr auf dem Hof tätig gewesen.
Noch vor November 2004 beantragte der Erblasser die Löschung des Hofvermerks, die am 21.12.2004 erfolgte. Mit notariellem Vertrag vom 29.1...