Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 27.03.2002 - L 6 U 23/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. Abgrenzung. jagdgastübliche Tätigkeit. Tätigkeit wie eine Jagdaufseherin. Eigeninteresse

 

Orientierungssatz

Zum Vorliegen des Unfallversicherungsschutzes einer arbeitslosen Erzieherin mit Jagdberechtigungsschein gem. § 539 Abs 2 RVO iVm § 776 Abs 1 Nr 3 RVO, die wie eine abhängig Beschäftigte, nämlich wie eine Jagdaufseherin bei der Entenjagd tätig wurde und dabei verunglückte.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.11.2003; Aktenzeichen B 2 U 41/02 R)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses vom 22. Oktober 1996 als Arbeitsunfall.

Die ... 1963 geborene Klägerin war nach einer bis zum 31. Juli 1996 dauernden Beschäftigung als Erzieherin arbeitslos und bezog Leistungen vom Arbeitsamt St. Seit dem Jahr 1994 ist sie Inhaberin eines Jagdberechtigungsscheines. Nach dem Durchgangsarztbericht von Dr. Sch vom Diakoniekrankenhaus S erlitt die Klägerin am 22. Oktober 1996 um 18.20 Uhr einen Unfall, indem sie nach der Entenjagd an der Biese auf dem Heimweg auf dem Deich umknickte und sich das linke Sprunggelenk verletzte. Bei der Untersuchung fand sich ein massiver Druckschmerz und eine Schwellung des linken Knöchels. Auf dem Röntgenbild war eine Fraktur zu sehen. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde mit acht bis zehn Wochen angegeben. Am 1. November 1996 teilte der Zeuge S, einer der Pächter des Jagdreviers, telefonisch der Beklagten mit, dass die Klägerin bei der Jagd umgeknickt sei. Er habe ihr im Auftrag der Jagdgenossenschaft einen Begehungsschein ausgestellt. Mit Schreiben vom 27. Oktober 1996 übersandte er den Jagdpachtvertrag vom 17. August 1991, wonach er mit drei anderen Personen zusammen von der Jagdgenossenschaft O einen Jagdbezirk gepachtet hatte.

Am 14. November 1996 gin...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


BSG B 2 U 41/02 R
BSG B 2 U 41/02 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Unfallversicherungsschutz. Wie-Beschäftigter. Jagdgast. Hegemaßnahmen. sozialgerichtliches Verfahren. Beweiswert. Erstangaben. spätere Angaben Leitsatz (amtlich) 1. Auch wer ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren