Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Krankenhaus. kein Vergütungsanspruch für Zeiten des Krankenhausaufenthaltes bei Fehlen eines geeigneten Pflegeplatzes
Orientierungssatz
Ein Krankenhausträger hat keinen Vergütungsanspruch gegenüber einer Krankenkasse für Zeiten eines Krankenhausaufenthaltes einer Versicherten, wenn diese aufgrund ihrer psychischen Verfassung weiter betreut wird, weil ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung noch nicht zur Verfügung steht und eine Entlassung in die Häuslichkeit nicht möglich ist.
Nachgehend
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 20. Oktober 2005 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.077,45 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Begleichung von Krankenhausbehandlungskosten.
Die bei der Beklagten krankenversicherte, ... 1920 geborene, Patientin I. P (= Patientin) wurde am 15. Dezember 2003 im Kreiskrankenhaus S in N, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie (= Krankenhaus), aufgenommen. Die Klägerin ist Trägerin dieses Krankenhauses. Die Verordnung von Krankenhausbehandlung durch die die Patientin ambulant behandelnde Praktische Ärztin Dr. B stammte vom 11. Dezember 2003. Dort ist durch Ankreuzen der entsprechenden Rubrik das Vorliegen eines Notfalls angegeben. Als Einweisungsdiagnose wird "demenzielles Syndrom mit ausgeprägter Aggressivität zu den Angehörigen, ständige Unruhe" angegeben. In einem (undatierten) Krankenblatt notierte die Assistenzärztin der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie M: Nach der Fremdanamnese der Hausärztin sei über lange Zeit hinweg von der Patientin wohl hausärztliche Betreu...