Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerbehindertenrecht. Merkzeichen aG. Minderung der Herzleistung. kein Einzel-GdB von mindestens 80. aufs Schwerste eingeschränkte Gehfähigkeit. zumutbare Wegstrecke. Wesentliche Änderung. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Entzug eines Merkzeichens. Herzleistungsminderung. Polyneuropathie
Leitsatz (amtlich)
Die Feststellung des Merkzeichens aG aufgrund einer Herzleistungsminderung setzt einen Herzschaden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz (Einzel-GdB von 80 bis 100) voraus. Bei einem darunter liegenden Einzel-GdB spricht die noch ohne wesentliche Dekompensationserscheinungen mögliche Gehstrecke von 200 bis 300 Metern gegen eine auf das Schwerste eingeschränkte Gehfähigkeit, insbesondere wenn keine Hilfsmittel benötigt werden.
Normenkette
SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Entzugs des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).
Der am ... 1949 geborene Kläger beantragte am 22. August 2002 beim Beklagten aufgrund einer Herzerkrankung die Feststellung von Behinderungen und das Merkzeichen aG. Der Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie Dr. H. diagnostizierte mit Befundschein vom 4. September 2002 ein Low-Output-Syndrom (eingeschränkte Pumpfunktion des Herzens) mit myokardialer Insuffizienz. Die Farbdoppler-Echokardiographie habe vergrößerte Vorhöfe, einen linken Ventrikel mit deutlicher Dilatation und erheblich eingeschränkter Kontraktilität und eine geschätzte Ejektionsfraktion (EF) von 20% gezeigt. Aufgrund der fortbestehenden Ruheinsuffizienz sei von einem NYHA-Stadium III, eher IV auszu...