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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 03.05.2018 - L 1 R 53/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. testpsychologische Diagnostik. Vorliegen der Voraussetzungen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei einem Weitergewährungsantrag ist erneut umfassend zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Rente wegen voller bzw teilweiser Erwerbsminderung über den Wegfallzeitpunkt hinaus vorlagen bzw zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Insoweit ist das Leistungsvermögen in dem davor liegenden Zeitraum ungeachtet des Rentenbezugs nicht von Relevanz.

2. Die testpsychologische Diagnostik kann zwar einen Beitrag zur psychiatrischen Diagnostik liefern. Jedoch handelt es sich dabei um ergänzende Informationen für die Diagnosestellung. Entscheidend sind die Verhaltensbeobachtung und die Erhebung des psychopathologischen Befundes durch den Psychiater.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 11.12.2019; Aktenzeichen B 13 R 164/18 B)

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Weiterbewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.

Die am ... 1961 geborene Klägerin absolvierte von 1977 bis 1979 eine Ausbildung zum Facharbeiter für Polstertechnik. Sie war anschließend als Polsterin, Gardinennäherin und zuletzt von Dezember 1989 bis Juli 1991 als Kommissionierer tätig. Danach war sie arbeitslos und nahm an AB-Maßnahmen teil. Sie arbeitete von November 1996 bis April 1997 als Telefonverkäuferin von EDV-Zubehör und übte von April 1999 bis zu dem Verkehrsunfall am 4. August 2000 eine geringfügige Tätigkeit als Fleisch- und Wurstverkäuferin aus.

Bei dem Verkehrsunfall erlitt die Klägerin komplexe Fußwurzel- und Vorfußverletzungen beid...

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