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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Krankengeldberechnung. freiwillig versicherter hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätiger

 

Leitsatz (amtlich)

Bei einem freiwillig versicherten Selbstständigen ist für die Berechnung des der Höhe seines Krankengeldes zugrunde zu legenden Arbeitseinkommens von den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts auszugehen (§ 15 Abs 1 S 1 SGB 4). Eine vom zuständigen Finanzamt zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigte Ansparrücklage nach § 7g Einkommensteuergesetz, welche zu einem geringeren Arbeitseinkommen im steuerrechtlichen Sinne führt, vermindert auch die Höhe des für das Krankengeld maßgebenden Arbeitseinkommens.

 

Orientierungssatz

Die Grundsätze des Urteils des BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R = SozR 4-4300 § 171 Nr 2 können auf die Ermittlung des Arbeitseinkommens des Selbstständigen zur Feststellung der Berechnungsgrundlage für das Krankengeld nicht übertragen werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.11.2008; Aktenzeichen B 1 KR 28/07 R)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 13.12.2006 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Umstritten ist die Höhe des dem Kläger zustehenden Krankengeldes im Zeitraum vom 7.9.2005 bis zum 28.2.2006.

Der Kläger ist Inhaber eines Fliesengeschäftes und als Selbstständiger bei der Beklagten mit einem Krankengeldanspruch in Höhe von 70 % des vor der Erkrankung erzielten Einkommens ab dem 15. Krankheitstag freiwillig krankenversichert. Die Beklagte berechnete seine Beiträge mit Bescheid vom 11.1.2005 ab Januar 2005 auf der Grundlage des § 240 Abs 4 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - iVm § 15 Abs 2c ihrer Satzung. Ausgehend von ...

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