Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Genehmigungsfiktion. Naturalleistungsanspruch des Versicherten auf die Versorgung mit einem Arzneimittel. Off-label-use. - siehe dazu anhängiges Verfahren beim BSG: B 1 KR 9/18 R
Orientierungssatz
Eine mit Ablauf der Frist eingetretene Genehmigungsfiktion begründet einen Naturalleistungsanspruch des Versicherten auf die Versorgung mit einem Arzneimittel (hier: im Rahmen des Off-label-use) (vgl BSG vom 11.7.2017 - B 1 KR 26/16 R = SozR 4-2500 § 13 Nr 36 und BSG vom 8.3.2016 - B 1 KR 25/15 R = BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr 33).
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 05.09.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Fampyra als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung hat.
Der 1943 geborene Kläger ist bei der Beklagten als Rentner krankenversichert. Mit am 24.02.2016 bei der Beklagten eingegangenem Attest vom 22.02.2016 beantragte der Arzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. B. für den Kläger die Versorgung mit Fampyra zur Behandlung der beim Kläger bei kernspintomographisch nachgewiesener Kleinhirnatrophie bestehenden cerebellären Ataxie im off-label-use. Dr. B. führte aus, in therapeutischer Hinsicht werde regelmäßig Physiotherapie mit aktiven koordinationsfördernden Übungen durchgeführt. Eine symptomatische Therapie sei bei der seltenen cerebellären Ataxie nicht etabliert. In Einzelfällen gebe es Hinweise für eine Wirksamkeit von Fampyra , ein Arzneimittel zur Behandlun...