Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10.06.2020 - L 4 VJ 1/19

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziales Entschädigungsrecht. Berufsschadensausgleich. Durchschnittseinkommen in besonderen Fällen. fehlende Bekanntmachung. keine Übernahme von verwaltungsintern vorgegebenen Werten. Pflicht zur eigenständigen Ermittlung des Vergleichseinkommens durch die zuständige Versorgungsbehörde. rückwirkende Anpassung des Durchschnittseinkommens bei rückwirkender Erhöhung der Besoldung der Bundesbeamten. gleicher Erhöhungszeitpunkt

 

Orientierungssatz

1. Sind die Werte des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen nach § 4 BSchAV nicht gemäß § 30 Abs 5 S 6 BVG bekannt gemacht, sondern lediglich verwaltungsintern von anderer Stelle vorgegeben worden, können diese Werte nicht gemäß § 4 Abs 1 S 3 BSchAV bei der Ermittlung des Vergleichseinkommens berücksichtigt werden. Vielmehr hat die zuständige Behörde das maßgebende Vergleichseinkommen dann im konkreten Einzelfall eigenständig zu errechnen.

2. Wird die Besoldung der Bundesbeamten rückwirkend erhöht (hier durch BBVAnpG 2016/2017), so muss auch die hieran anknüpfende Erhöhung der Durchschnittseinkommen in besonderen Fällen nach § 4 Abs 1 S 1 iVm S 2 BSchAV rückwirkend zum Zeitpunkt der Besoldungserhöhung erfolgen (hier zum 1.3.2016).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.12.2021; Aktenzeichen B 9 V 2/20 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30.11.2018 aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 01.08.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.10.2017 abgeändert und der Beklagte verurteilt, der Berechnung des Berufsschadensausgleichs des Klägers für die Zeit vom 01.03.2016 bis 30.06.2017 ein höheres Vergleichseinkommen nach dem Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A13 zuzüglich des Familienzuschlags der Stufe 1 nach der Anlage V zum Bundesbesold...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


BSG B 9 V 2/20 R
BSG B 9 V 2/20 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Soziales Entschädigungsrecht. Berufsschadensausgleich. Vergleichseinkommen. Durchschnittseinkommen in besonderen Fällen. außergewöhnlicher Berufserfolg. Ermittlung der Vergleichsgruppe. unterbliebene Bekanntmachung von ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren