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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.11.2002 - L 5 KR 82/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Krankengeldanspruch. freiwillig Versicherter. Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit

 

Orientierungssatz

Für die Begründung eines Anspruchs auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit genügt auch bei freiwillig Versicherten, wenn die entsprechenden Versicherteneigenschaften mit Krankengeldberechtigung zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.07.2004; Aktenzeichen B 1 KR 39/02 R)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld über den 25.07.2000 hinaus.

Der 1941 geborene Kläger war bis zum 31.03.2000 als Kantinenwirt selbstständig erwerbstätig und bei der Beklagten seit 1977 in der Beitragsklasse F11 4 mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit freiwillig krankenversichert; nach der Geschäftsaufgabe stufte ihn die Beklagte mit Bescheid vom 25.05.2000 rückwirkend ab 01.04.2000 in eine Beitragsgruppe ohne Krankengeldanspruch (F12 0) ein.

Der Kläger war aus Gesundheitsgründen bereits Ende 1999 zur Fortführung des Kantinenbetriebes nicht mehr in der Lage, ließ sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen zunächst jedoch nicht krankschreiben und kündigte den Kantinenpachtvertrag aus Gesundheitsgründen unter dem 22.12.1999 zum 31.03.2000. Er wurde ab dem 20.03.2000 vom Internisten Dr. V wegen Rückenschmerzen und Lumboischialgien, ab 16.04.2000 auch wegen beidseitiger Gonarthrose, arbeitsunfähig geschrieben. Die Beklagte zahlte deshalb mit Bescheid vom 16.05.2000 Krankengeld in Höhe von kalendertäglich 150,50 DM ab 10.04.2000. Sie veranlasste eine sozialmedizinische Begutachtung durch Dr. K vom Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK), der im Gutachten vom 07.07.2000 für die frühere Tätigkeit al...

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