Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.05.2001 - L 3 RJ 99/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Köln (Entscheidung vom 29.05.2000; Aktenzeichen S 1 RJ 53/98)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.07.2002; Aktenzeichen B 5 RJ 22/01 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.05.2000 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt Altersrente ohne Kürzung der Entgeltpunkte nach §§ 22 Abs. 4, 22 b Abs. 3 FRG.

Die am ...1928 geborene Klägerin stammt aus Russland und war auch dort zuletzt Rentnerin. Sie lebt seit dem 20.01.1997 in der Bundesrepublik Deutschland und ist anerkannte Spätaussiedlerin. In Deutschland hat sie keine Pflichtbeiträge entrichtet. Vielmehr bewilligte die Beklagte der Klägerin ab 20.01.1997 Altersrente. Die sich aus dem Versicherungsverlauf ergebenden Entgeltpunkte vervielfältigte sie gemäß § 22 Abs. 4 FRG mit dem Faktor 0,6. Aufgrund der Rentenberechtigung des Ehemannes unter Berücksichtigung von nach dem FRG anerkannten Zeiten kürzte die Beklagte diesen Wert nochmals so, dass sich für die Eheleute insgesamt für anrechenbare Zeiten nach dem FRG höchstens 40 Entgeltpunkte ergaben. Unter Berücksichtigung der Höhe der Entgeltpunkte des Ehemannes entfielen auf die Klägerin 22,0803 Entgeltpunkte (Bescheide vom 17.02.1998 und 28.07.1998).

Die Klägerin griff die Kürzungen mit Widerspruch und Klage an, weil sie meinte, die zugrundeliegenden Vorschriften seien verfassungswidrig. Sie hat gerügt, es liege ein Verstoß gegen Artikel 116 GG vor. Diese Vorschrift enthalte für Vertriebene nicht nur ein Aufnahmeversprechen, sondern auch ein Integrationsversprechen. Daher gehe es nicht an, dass die Rente eines anerkannten Spätaussiedlers unabhängig von seiner Lebensleistung auf ein Sozialhilfeniveau beschränkt w...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


LSG Baden-Württemberg L 12 RA 2663/99
LSG Baden-Württemberg L 12 RA 2663/99

  Entscheidungsstichwort (Thema) Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte für FRG-Zeiten  Orientierungssatz § 22 Abs 1 S 1 FRG ist nicht verfassungswidrig, es liegt kein Verstoß gegen Art 3 Abs 1, Art 14 Abs 1 und Art 20 Abs 1 GG vor.  Nachgehend BSG ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren