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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.12.1998 - L 17 U 290/97

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rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Dortmund (Entscheidung vom 02.09.1997; Aktenzeichen S 17 U 324/94)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.06.2000; Aktenzeichen B 2 U 14/99 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 2. September 1997 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger, der als Profi-Fußballer tätig gewesen ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des besonderen beruflichen Betroffenseins wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls Verletztenrente zu gewähren ist.

Der 1968 geborene Kläger, der nach Erwerb der mittleren Reife den Beruf eines Schmelzschweißers erlernte, wurde vom ... B ... 1848, Fußballgemeinschaft e.V., für die Zeit vom 01.07.1989 bis 30.06.1991 als Vertragsamateur für den Fußballsport gegen eine monatliche Vergütung von 4.000,-- DM brutto verpflichtet. Für die Zeit bis zum 30.06.1992 wurde er gegen eine monatliche Zahlung von 4.500,-- DM brutto als Vertragsamateur weiter verpflichtet. Durch Arbeitsvertrag vom 09.04.1992 wurde er als Lizenzspieler für die Zeit vom 01.07.1992 bis 30.06.1994 bei einem monatlichen Grundgehalt von 5.000,-- DM angestellt. Durch Zusatzvereinbarung vom 06.06.1993 wurde eine Jahresleistungsprämie in Höhe von 102.000,-- DM zusätzlich zu dem Grundgehalt je nach Anzahl der prozentual bestrittenen Meisterschaftsspiele vereinbart.

Am 11.08.1992 erlitt der Kläger beim Fußballtraining einen Zusammenstoß mit einem anderen Spieler. Dr. R ... diagnosti zierte im Durchgangsarztbericht vom 12.08.1992 eine Zerrung der Bauchmuskulatur rechts. Arbeitsfähigkeit wurde zum 30.10.1992 attestiert. Wegen anhaltender Beschwerden und Schmerzen war der Kläger jedoch ab dem 29.11.1992 wieder arbeitsunfähig. W...

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