Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.08.2001 - L 18 RJ 19/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach Tod des Versicherten. erteilte Einzugsermächtigung

 

Orientierungssatz

1. Zur Erstattung von nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht erbrachter Geldleistung, wenn der Empfänger ohne Vollmacht für das (Rentenüberweisungs)Konto allein aufgrund einer von dem verstorbenen Rentenempfänger erteilten Einzugsermächtigung nach dessen Tod eine Gutschrift auf seinem eigenen Konto erhalten hat.

2. Zum Inhalt und der Struktur der Regelung des § 118 Abs 4 S 1 SGB 6 in Hinblick auf den Kreis der erstattungspflichtigen Personen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.12.2002; Aktenzeichen B 5 RJ 42/01 R)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Erstattung von 634,-- DM überzahlter Rentenleistungen gem. § 118 Absatz 4 Satz 1 SGB VI nach dem Tod des Versicherten W S.

Die Klägerin gewährte dem Versicherten bis zu seinem Tode Regelaltersrente in Höhe von zuletzt 1.705,28 DM netto monatlich. Er hatte eine Wohnung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gemietet. Der Mietzins belief sich auf 634,-- DM monatlich. Die Miete wurde im Wege des Lastschriftverfahrens monatlich von seinem Girokonto bei der Sparkasse D abgebucht und auf das Konto der Beklagten überwiesen. Zwischen der Beklagten und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder besteht ein Hausverwaltungsvertrag.

Am 15.02.1998 verstarb der Versicherte. Die Rente für den Monat März ging am 25.02.1998 auf sein Konto bei der Sparkasse D ein. Die Miete für den Monat März 1998 wurde am 02.03.1998 von dem Konto des Versicherten auf das Konto der Beklagten überwiesen. Die Klägerin forderte von der Sparkasse D die Rentenzahlung für den Monat März 1998 in Höhe von 1.705,28 DM am 03.03.1998 zurück. Mangels ausreich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


BSG 8 RKn 2/97
BSG 8 RKn 2/97

  Entscheidungsstichwort (Thema) Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tode des Versicherten vom Geldinstitut mittels Verwaltungsakt  Leitsatz (amtlich) Der Rücküberweisungsanspruch einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente gegenüber der ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren