Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. freiwilliges Mitglied. Beitragsbemessung. Beitragspflicht einer aufgrund einer einmaligen Einzahlung eines hohen Kapitalbetrages gewährten befristeten Sofortrente aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag
Orientierungssatz
Die einem freiwillig Versicherten aufgrund einer einmaligen Einzahlung eines hohen Kapitalbetrages gewährte befristete Sofortrente aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag unterliegt der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.06.2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Zugrundelegung des Zahlbetrags einer befristeten Sofortrente streitig.
Die am 00.00.1955 geborene, geschiedene Klägerin war von 1981 bis August 2010 als hauptberuflich Selbstständige freiwillig krankenversichertes Mitglied der Beklagten. Nach Aufgabe ihrer selbständigen Tätigkeit im August 2010 blieb sie weiterhin Mitglied im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung mit einer Beitragsbemessung nach der Mindestbemessungsgrundlage (ab 17.08.2010 Krankenversicherungsbeitrag (KV) 121,79 EUR, Pflegeversicherungsbeitrag (PV) 18,74 EUR, insgesamt 140,53 EUR; Bescheid vom 30.09.2010).
Im Rahmen einer Einkommensanfrage im Jahr 2011 forderte die Beklagte die Klägerin auf, Angaben zu ihren laufenden Einnahmen zu machen. Diese gab im Mai 2011 an, seit dem 01.02.2011 eine "Sofortrente" in Höhe von 1.689,38 EUR zu beziehen. Hinsichtlich der Einkünfte ...