Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. Studentin. Hochschulsport. organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule. Nikolausturnier
Orientierungssatz
1. Eine Studentin steht während eines vom Hochschulsport ihrer Universität veranstalteten Basketballspiels im Rahmen eines Nikolausturniers, an dem auch Studierende anderer Hochschulen teilnehmen konnten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Für den Schutz der studentischen Unfallversicherung ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine regelmäßige Sportveranstaltung handelt.
Nachgehend
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.02.2013 wird abgeändert.
Der Bescheid vom 18.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.02.2010 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Unfall vom 05.12.2009 um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalls.
Die 1984 geborene Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalls als Studentin der W. Universität N (WWU) mit dem Ziel des Staatsexamens für die Fächer Sport und Pädagogik immatrikuliert. Am 05.12.2009 verdrehte sie sich beim Basketballspielen in der Sporthalle des G-Gymnasiums in N im Rahmen des vom 04.12.2009 bis 05.12.2009 vom Hochschulsport der Universität N veranstalteten sog. "Nikolausturniers", an dem sie als Studentin und nicht in ihrer neben dem Studium ausgeübten Tätigkeit als Übungsleiterin teilgenommen hatte, das rechte Knie. Sie wurde mit dem Rettungstransportwagen zum Durchgangsarzt gebracht. Dieser diagnostizierte einen V.a. Kniebinnentrauma nach Dis...