Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenversicherung. keine Berechtigung zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag gem § 28a SGB 3 bei Versicherungsfreiheit wegen Ordensmitgliedschaft
Orientierungssatz
Das Antragsrecht Selbständiger nach § 28a Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3 zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung setzt nach der an Sinn und Zweck der Vorschrift orientierten Auslegung voraus, dass die zwischenzeitliche Versicherungsfreiheit ihren alleinigen Grund in der ausschließlichen Ausübung der selbständigen Tätigkeit hatte und nicht zugleich auf anderen Gründen - hier: Ordensmitglied in der Wachturm-Gesellschaft - beruhte.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.08.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag nach § 28a SGB III - Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitförderung.
Der 1949 geborene Kläger war nach seinem Studium an der Hochschule der Künste B von 1972 bis 1977 zunächst von 1978 bis 1984 versicherungspflichtig beschäftigt.
Vom 01.01.1985 bis zum 31.08.1996 war der Kläger satzungsmäßiges Mitglied des Ordens der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas (Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas e. V.). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft legte er ein, zuletzt am 14.08.1990, schriftlich fixiertes "Gelübde" unter anderem des Inhalts ab, dass er "bestätige und gelobe, auf jegliche Erwerbstätigkeit zu verzichten".
Mit dem 31.08.1996 schied der Kläger als Mitglied des Ordens der Wac...