Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziales Entschädigungsrecht. Impfschaden. Hepatitis-A-Impfung. Havrix-Impfstoff. Multiple Sklerose. ursächlicher Zusammenhang. aktueller Stand der medizinischen Wissenschaft. Kannversorgung
Leitsatz (amtlich)
1. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine Hinweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Impfung und der Auslösung von Multipler Sklerose.
2. Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium in Impfstoffen sind (bisher) reine Spekulation.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 29. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen einer Multiplen Sklerose (MS).
Der 1966 geborene Kläger wurde am 8. Mai 2001 mit dem Impfstoff Havrix 1440 (Chargen-Nr. VHA628C6) gegen Hepatitis-A geimpft aufgrund seiner zum damaligen Zeitpunkt ausgeübten Tätigkeit als Pilot für Langstreckenflüge bei der I. AG.
Am 25. Mai 2001 wurde der Kläger bei seinem Hausarzt Dr. J. vorstellig und beklagte nach einem Flug in den Senegal seit fünf Tagen unter viermal täglichem Durchfall ohne Fieber zu leiden und sich schlapp zu fühlen. Er nehme zurzeit Sempera, ein Präparat gegen Nagelpilz, ein (Bl. 97 Verwaltungsakte). Dr. J. diagnostizierte Diarrhoe und Gastroenteritis, vermutlich infektiösen Ursprungs, sowie Unwohlsein und Ermüdung. Eine von Dr. J. eingeleitete Untersuchung des Stuhls auf Erreger, Würmer etc. verlief negativ. Der Kläger war aufgrund dieser Gesundhei...