Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Absetzung notwendiger Ausgaben. Erbschaft. Beerdigungskosten. einmalige Einnahme. Beginn des Verteilzeitraums. Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Verbrauch der Erbschaft vor Ende des Verteilzeitraums. Darlegungs- und Beweislast. nach Ablauf des Verteilzeitraums noch vorhandene finanzielle Mittel. Vermögen. Ersatzansprüche wegen sozialwidrigen Verhaltens. Verwendung von 5.800 Euro für die Anschaffung von Blu-Ray-Filmen. sozialgerichtliches Verfahren. Prozesskostenhilfe. Vermögensfreibetrag
Leitsatz (amtlich)
1. Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer während des laufenden SGB 2-Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen. Hierzu zählen auch die vom Leistungsempfänger getragenen Beerdigungskosten (§ 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2 iVm § 1968 BGB).
2. Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem § 11 Abs 3 S 2 und 3 SGB 2 auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem
SGB 2-Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Stuttgart vom 25.6.2014 - L 2 AS 2373/13; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R).
3. Führt die Anrechnung von einmaligem Einkommen zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit für den gesamten Verteilzeitraum, sind etwaige nach Ablauf des Verteilzeitraums noch vorhandene finanzielle Mittel für den sich anschließenden neuen Leistungsfall nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen zu berücksichtigen.
4. Beruft sich ein Antragsteller nach Zufluss von einmaligem Einkommen (hier: Erbschaft) auf fehlende sog "bereite Mittel", trägt er selbst die Darlegungs-...